Rechtliches
Liebe Kunden,
seit dem 25. Mai 2018 greift die neue Datenschutzgrundverordnung und auch wir bei Avanti haben unsere Datenschutzerklärung rechtskonform und kundenorientiert erweitert und angepasst. Wie zuvor, sind und bleiben Ihre Daten bei uns sicher. In unserer Datenschutzerklärung können Sie nachlesen, wie wir mit Ihren Daten umgehen und welche Rechte Ihnen im Zuge unserer Datenerfassung zustehen.
Auch haben wir unsere Reisebedingungen für Pauschalreisen aktualisiert. Die neuen Reisebedingungen finden Sie hier und bei Ihren Reiseunterlagen.
Ebenfalls sind wir verpflichtet, Sie bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs über folgende Informationen zu unterrichten:
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Avanti Busreisen Hans-Peter Christoph GmbH & Co. KG, nachstehend Avanti, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Avanti über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise herunterladen